Wert-Gutachten
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Wert-Gutachten

Gutachten nach § 194 BauGB für gerichtliche & außergerichtliche Auseinandersetzungen
Bei einem ausführlichem Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB, handelt es sich um eine mit besonderer Sachkunde, Fachwissen und Erfahrung begründete Schätzung des
Marktwerts Ihrer Immobilie.
Wichtige Informationen!
Wichtige Informationen!
- Wenn das Finanzamt eine zu hohe Ansetzung des Immobilienwertes vornimmt, was eine direkte Auswirkung auf die bspw. Erbschaftssteuer nach sich zieht, ist ein
ausführliches Verkehrswertgutachten unumgänglich.
- Beleihung einer Immobilie (wenn Ihre Bank auf einem Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB besteht).
- Finanzamt – für die steuerliche Abschreibung des Gebäudeanteils am Kaufpreis (Aufteilung in Boden- und Gebäudeanteil erforderlich). In vielen Fällen setzt das Finanzamt, aber
auch Ihr Steuerberater den Bodenwert im Verhältnis zum Gebäudewert falsch – sprich: zu hoch – an. Damit verlieren Sie viel Geld.
- Betreuungsverfahren – Betreuer und/oder Gericht benötigen bei Grundstücksveräußerung ein Verkehrswertgutachten.
- Nachlassverfahren – Nachlassverwalter und/oder Gericht benötigen ein Verkehrswertgutachten.
- Erbschafts- und Schenkungssteuer zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts.
- Ehescheidung / Zugewinnausgleich.
- Zwangsversteigerung.
- Erbauseinandersetzungen.
- etc.
- Ortstermin mit einer Innen- und Außenbesichtigung
- Fotodokumentation des Bewertungsobjekts
- Augenscheinliche zerstörungsfreie Beurteilung der Bausubstanz
- Bewertung von Bauschäden sowie des Instandhaltungsstaus
- Ausführliche Beschreibung der dominierenden Merkmale des Bewertungsobjekts
- Ausführliche Beschreibung der wesentlichen Grundstücksdaten und rechtlichen Gegebenheiten
- Überprüfung der Flächenangaben
- Ermittlung von Bodenwerten
- Ausführliche Begründung des Ermittlungsverfahrens (Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren, Vergleichswertverfahren)
- Ausführliche Beschreibung der für die Wertermittlung wesentlichen Einflussfaktoren
- Berücksichtigung von Belastungen in Abteilung II des Grundbuches (z.B. Wohnrechte, Nießbrauch, Erbbaurechte, etc.)
- Berücksichtigung von außergrundbuchlichen Belastungen (z.B. Baulasten, Altlasten, etc.)
- Analyse der Marktdaten
- Einholung von Auskünften bei den Behörden (sofern diese nicht vom Eigentümer / Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden)
- Aufarbeitung der vollständigen Objektunterlagen
- Das Honorar richtet sich in aller Regel nach dem Verkehrswert des Bewertungsobjekts, Zeitaufwand sowie des Schwierigkeitsgrades (z.B. Berücksichtigung von Wohnrechten,
Nießbrauch, Erbbaurecht, etc.).
- Sonderleistungen werden hierbei nach Zeitaufwand 100,00 € zzgl. Mehrwertsteuer (= 119,00 €/Std.) berechnet.
- Unser Honorar ist angelehnt an die BVS-Richtlinie (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.) zur Berechnung von
Honoraren für Wertermittlungsgutachten über Immobilien.
Ein erstes Telefongespräch kann hierbei zur Klärung beitragen.